Brandschutz Ellinger steht für Kompetenz, Erfahrung und praxisnahe Lösungen im betrieblichen Brandschutz. Unser Team aus erfahrenen Feuerwehr-Experten und Fachkräften unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Sicherheit von Mitarbeitern und Betrieb zu gewährleisten.
Durch individuelle Beratung, zertifizierte Schulungen und zuverlässige Prüfungen sorgen wir dafür, dass Sie optimal vorbereitet sind – im Alltag und im Notfall. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und setzen Sie auf nachhaltige Brandschutzlösungen.
Unsere Leistungen:
✔ Fachplanung Brandschutz
✔ Gesetzeskonforme Brandschutzberatung
✔ Schulungen für Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer
✔ Externer Brandschutzbeauftragter
✔ Prüfung von Brandschutztüren & Brandschutzklappen
✔ Beratung und Verkauf von Feuerlöschern
Wir schulen in allen Branchen und Bereichen.
2013
2013
Brandmeister Berufsfeuerwehr München
2017
2017
Industriemeister Brandschutz
2021
2021
Firmengründung von Brandschutz Ellinger
Tätig als Berater und Dozent zu allen Brandschutzthemen
2023
2023
Laufbahnprüfung Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
2024
2024
Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)
Gesetzliche Grundlagen
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihren technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) ist in der Regel ein Anteil von 5% ausreichend. Eine deutlich höhere Ausbildungsquote kann bei erhöhter Brandgefahr, eine hohe Anzahl von Besuchern, Mitarbeiter oder Kunden mit eingeschränkter Mobilität, usw. erforderlich sein. - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. - § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Maßnahmen“.
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeit sowie der Anzahl von Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Laut der DGUV Information 205-023 müssen Beschäftigte regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisungen und praktische Übungen mit dem Umgang von Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und Brandschutzhelfer zu benennen.
Weitere Gesetze, Verordnungen und Richtlinen für die Ausbildung der Brandschutz– und Evakuierungshelfer ergeben sich unter anderem in der:
• Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
• Verkaufsstättenverordnung (VKV)
• VDS 2009-01
• Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
• Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
• Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
unsere
Leistungen

Gerne beraten wir sie als externer Brandschutzbeauftragter zu allen Brandschutzthemen und führen in Ihrem Unternehmen oder gemeindlichen Einrichtungen Betriebsbegehungen durch um bestehende Mängel aufzuzeigen.

Jährliche Brandschutzunterweisung
Durch unsere große Erfahrung im betrieblichen Brandschutz kennen wir die täglichen Brandschutzsünden sehr gut. Daher können wir Ihre Mitarbeiter in einer sehr interessant gestalteten Ausbildung effektiv und nachhaltig jährlich unterweisen.
Damit erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern helfen auch in Ihrem Betrieb Brände und unnötige Ausfallzeiten zu vermeiden.

Betriebe sind verpflichtet, Mitarbeiter als Brandschutzhelfer auszubilden und zu benennen.
Als Brandschutzhelfer können Sie Brandgefahren erkennen, diese einschätzen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Der Selbstschutz hat dabei oberste Priorität.
Durch eine qualifizierte Ausbildung ist es dem Brandschutzhelfer möglich in einer Gefahrensituation Ruhe zu bewahren und souverän zu handeln.

Beratung und Verkauf von Handfeuerlöschern.
Zudem vermieten wir Feuerlöscher für Veranstaltungen

Brandschutzplanung
Als regionaler und zuverlässiger Ansprechpartner bieten wir Ihnen die Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutznachweisen zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde. Dieser Nachweis belegt die Einhaltung der bauordnungsrechtlich geforderten Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes.

Prüfung von Brandschutztüren und Brandschutzklappen
Brandschutztüren sind ein wichtiges Element im Vorbeugenden Brandschutz. Sie verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und sorgen dafür, dass Fluchtwege ausreichend lange nutzbar sind. Um die zuverlässige Funktion sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung.
Wir bieten Ihnen individuelle Ausbildungen für Ihren Betrieb. Unsere Dozenten sind ausschließlich Feuerwehreinsatzkräfte welche durch Ihre Einsatzerfahrung und moderne Ausbildungspraktiken eine qualitativ hochwertige Ausbildung garantieren.
Schutzzielorientierte Lösungen bei Brandschutznachweisen und Fragestellungen in Bestandsgebäuden sind unsere Kernkompetenz
Partner
Brandschutz Ellinger
Adresse
Lechauer Weg 3
84186 Vilsheim
info@brandschutz-ellinger.de
Telefon
0170 3491864


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